Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen
seit jeher im
Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Miet- und Pachtrecht
Familien- und Erbrecht
Seit 1998 entwickelt sich eine Spezialisierungstendenz zum
Aktienrecht (Recht der Aktiengesellschaft).
Das allgemeine Leistungsangebot umfasst neben außer-erichtlichen Tätigkeiten
(Beratung/Vertretung) auch die gerichtliche Vertretung an allen deutschen
Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes sowie die Erstellung
von Rechtsgutachten
zu allgemeinen zivilrechtlichen und insbesondere auch zu aktienrechtlichen
Fragestellungen.