Im Bereich des Aktienrechts bietet die Kanzlei rechtliche Begleitung und Beratung
von der Gründung bis zur Konsolidierung der Gesellschaft.
In diesem Zusammenhang regelmäßig relevant werdende Rechtsgebiete wie
Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht werden vom Leistungsspektrum
der Kanzlei abgedeckt.

Bei der praktischen Umsetzung der aktienrechtlichen Anforderungen gehört
die Vorbereitung und Begleitung von Sitzungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates
ebenso zum Leistungsangebot der Kanzlei wie die Vorbereitung und Durchführung
der Hauptversammlung.
Die Gesellschaft erhält so eine umfassende rechtliche Versorgung aus einer Hand.

Die Kompetenz der Kanzlei umfasst die Erstellung von Rechtsgutachten zu
Fragen des Aktienrechts.