Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit berechne ich auf der Grundlage der gesetzlichen
Regelungen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) oder aufgrund einer Honorarvereinbarung.
Von einer erläuternden Darstellung des gesetzlichen Regelungssystems wird hier abgesehen.
Die Ausgestaltung von Honorarvereinbarungen kann aufwandsbezogen als Zeithonorar oder - in geeigneten Fällen - als Pauschalhonorar erfolgen.
Auf den Einzelfall bezogene Vergütungsfragen werden von mir jederzeit umfassend beantwortet.
Bitte zögern Sie nicht, diese zur Sprache zu bringen.
Vereinbarte Honorare dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten.