Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit berechne ich auf der
Grundlage der gesetzlichen
Regelungen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) oder aufgrund einer
Honorarvereinbarung.
Von einer erläuternden Darstellung des gesetzlichen Regelungssystems
wird hier abgesehen.
Die Ausgestaltung von Honorarvereinbarungen kann aufwandsbezogen als Zeithonorar
oder - in geeigneten Fällen - als Pauschalhonorar erfolgen.
Auf den Einzelfall bezogene Vergütungsfragen werden von mir jederzeit
umfassend beantwortet.
Bitte zögern Sie nicht, diese zur Sprache zu bringen.
Vereinbarte Honorare dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten.